Auflösung
Lösung Frage 01
Anwort: A
Im Sinne der ZTV ZEB-StB ist Antwort A korrekt. Es sind alle von Rissen betroffenen Rasterfelder zu markieren. Die Länge der Risse spielt keine Rolle. Ein Flächenausgleich ist bei dem Substanzmerkmal "Netzrisse, Risshäufungen und Einzelrisse" nicht vorzunehmen.
Lösung Frage 02
Antwort: C
Gemäß ZTV ZEB-StB sind strenggenommen alle Felder als Flickstelle zu markieren, da die Deckschicht nicht vollflächig behandelt wurde. Dieses würde jedoch zu einer Fehlbewertung der aufwändig und fachmännisch sanierten Bereiche führen. Es wird empfohlen, keinen Schaden zu markieren, wenn nahezu die gesamte Fahrstreifenbreite auf einer Länge von mehr als 20m vollflächig behandelt wurde. Insofern ist Lösung C sinnvoll.
Lösung Frage 03
Antwort: B
Als seitliche Begrenzungen der Fahrstreifen gelten laut ZTV ZEB-StB die inneren Ränder der Fahrbahnrandmarkierung. Daher liegen die Schäden nicht im Auswertebereich und sind nicht zu markieren.
Lösung Frage 04
Antwort: A
Es sind immer alle vorhandenen Merkmale zu markieren. Insofern ist Antwort A korrekt.
Lösung Frage 05
Antwort: B
Auf der freien Strecke werden die unterschiedlichen Flickstellen zusammengefasst zum Merkmal Flickstellen (FLI). Daher müssen sie nicht zwangsläufig nach eingelegten (EFLI) und aufgelegten Flickstellen (AFLI) differenziert werden.
Lösung Frage 06
Antwort: C
Es handelt sich um einen gefrästen Bereich, der gemäß ZTV-ZEB StB keinen Schaden darstellt.
Lösung Frage 07
Antwort: C
Es handelt sich um einen Kantenschaden.
Lösung Frage 08
Antwort: B
Die Zustandsgröße KASL bildet der Mittelwert der Gesamtlängen der geschädigten Kanten pro Platte. Daher ist die Länge der geschädigten Kanten je Platte zu erfassen.
Lösung Frage 09
Antwort: B
Es handelt sich um Flickstellen. Diese sind jedoch sinnvollerweise nicht zu markieren, da es sich um keinen substanziellen Schaden handelt, sondern um gefüllte Bohrkernentnahmestellen.
Lösung Frage 10
Antwort: A
Es sind "Ausbrüche" (AUS), "Netzrisse, Risshäufungen und Einzelrisse" (RISS) und "Aufgelegte Flickstellen" (AFLI) und "Offene Arbeitsnaht" (ONA) zu markieren.
Lösung Frage 11
Antwort: A und B
Der Asphalt zeigt deutliche Netzrisse (RISS) und die Bauweise wechselt von Asphalt auf Beton.
Lösung Frage 12
Antwort: C
Es sind "Netzrisse, Risshäufungen und Einzelrisse" (RISS), und "Offene Arbeitsnaht" (ONA) zu erkennen.
Lösung Frage 13
Antwort: C
Es sind "Netzrisse, Risshäufungen und Einzelrisse" (RISS), "Aufgelegte Flickstellen" (AFLI) und "Ausbrüche" (AUS) zu markieren.
Lösung Frage 14
Antwort: C
Es ist nichts zu markieren, da es sich um Induktionsschleifen handelt und nicht um Schadensmerkmale.
Lösung Frage 15
Antwort: A
Bei teilweisem oder vollständigem Ersatz der Zementbetonplatte durch Asphalt.
Lösung Frage 16
Antwort: A
Vergossene Risse sind nach wie vor unter dem Merkmal "Netzrisse, Risshäufungen und Einzelrisse" zu markieren.
Lösung Frage 17
Antwort: C
Es ist jedes von Rissen betroffene Rasterelement zu markieren.
Lösung Frage 18
Antwort: B
Vergossene Arbeitsnähte fallen unter keines der Substanzmerkmale.
Lösung Frage 19
Antwort: A
Es sind "Netzrisse, Risshäufungen und Einzelrisse" (RISS), "Aufgelegte Flickstellen" (AFLI) und das Merkmal "Offene Arbeitsnaht" (ONA) zu markieren. Die "Offene Arbeitnaht" befindet sich in der Mitte der Straße und schlägt durch die aufgebrachte Flickstelle durch.
Lösung Frage 20
Antwort:
Mit Asphalt verfüllte Schlaglöcher sind als "Aufgelegte Flickstellen" (AFLI) zu markieren.
Lösung Frage 21
Antwort: C
Es ist ein "Längs- und Querriss" zu erfasssen.
Lösung Frage 22
Antwort: B
Es handelt sich um "Eckabbrüche" (EAB).
Lösung Frage 23
Antwort: C
Es handelt sich um "Kantenschäden" (KAS).
Lösung Frage 24
Antwort: C
Mit Beton sanierte Platten werden nicht erfasst. Insofern trifft kein Substanzmerkmal zu.
Lösung Frage 25
Antwort: B
Bei "Kantenschäden" (KAS) ist die Länge der Kantenschäden je Platte zu erfassen.
Lösung Frage 26
Antwort: B
Es handelt sich um "Ausbrüche" AUS. Darunter fällt das Herauslösen von Teilen der Fahrbahnoberfläche infolge von Verkehr, Verwitterung oder Witterungseinfluss.
Lösung Frage 27
Antwort: C
Bei "Flickstellen" (FLI) erfolgt ein sinnvolles Auf- und Abrunden bzw. ein Flächenausgleich bei "Netzrisse, Risshäufungen und Einzelrisse" (RISS) wird jedes betroffene Rasterelement markiert.
Lösung Frage 28
Antwort: C
Es sind "Kantenschäden" (KAS), "Eckabrüche" (EAB) zu erfassen.
Lösung Frage 29
Antwort: A
Bei Kantenschäden (KAS) wird die Länge erfasst, bei Eckabrüchen (EAB) die Anzahl.
Lösung Frage 30
Antwort: C bzw. B
"Es ist durch sinnvolles Auf- und Abrunden bzw. Flächenausgleiche dafür zu sorgen, dass die bei der Flächenermittlung berücksichtigten Rasterfelder die tatsächliche von dem Merkmal betroffene Fläche sinnvoll abbilden."
Bei korrekter Auslegung der ZTV ZEB-StB 2006 ist Lösung C möglich. Lösung B wird üblicherweise angewandt.
Lösung Frage 31
Antwort: A
Nein, gefräste Längsrillen werden nicht als Substanzmerkmal erfasst.
Lösung Frage 32
Antwort: C
Das Beispiel zeigt "Nester und Abplatzungen" (NTR).
Lösung Frage 33
Antwort: C
Die hellen Schleier sind nicht als Kantenschaden zu erfassen.
Lösung Frage 34
Antwort: A
Die von Flickstellen betroffenen Rasterfelder sind zu markieren. Hierbei ist durch sinnvolles Auf- und Abrunden bzw. Flächenausgleiche dafür zu sorgen, dass die bei der Flächenermittlung berücksichtigten Rasterfelder die tatsächliche von dem Merkmal betroffene Fläche sinnvoll abbilden.
Lösung Frage 35
Antwort: B
Es handelt sich um "Aufgelegte Flickstellen" (AFLI)
Lösung Frage 36
Antwort:
Kantenschäden (KAS) sind ab 3 cm Breite zu erfassen.
Lösung Frage 37
Antwort: A
Die maximale Kantenlänge eines "Eckabbruchs" (EAB) beträgt 1,20 m, daher handelt es sich um "Längs- und Querrisse" (LQR).
Lösung Frage 38
Antwort: C
Es sind "Aufgelegte Flickstellen" (AFLI) und "Eingelegte Flickstellen" (EFLI) zu markieren.
Lösung Frage 39
Antwort: B
Innerer Rand der linken Randmarkierung bis zur Mitte der Fahrstreifenmarkierung.
Lösung Frage 40
Antwort: C
Es trifft keines der Substanzmerkmale zu.
Lösung Frage 41
Antwort: B
Die Auswertung erfordert die gemeinsame Betrachtung der Front- und Oberflächenbildern. Oft sind Flickstellen nur im Frontbild zu erkennen.
Lösung Frage 42
Antwort: C
Mitte der Fahrstreifenmarkierung bis zum inneren Rand der Randmarkierung.
Lösung Frage 43
Antwort: B
Die Seitenlänge darf 20 cm nicht unterschreiten und 1,20 m nicht überschreiten.
Lösung Frage 44
Antwort: B
Es ist eine "Bindemittelanreicherung" (BIN) zu markieren. Eine Flickstelle liegt nicht vor, da der Bereich über die gesamte Breite und eine Länge größer 20m saniert wurde.
Lösung Frage 45
Antwort: A
Der Bereich muss über eine Länge von mindestens 20m und vollflächig über nahezu die gesamte Breite des Fahrstreifens saniert worden sein.
Lösung Frage 46
Antwort: C
Wenn die Asphaltfläche über die gesamte Fahrbahnbreite geht, wird der Bereich immer als Bauweise Asphalt ausgewertet.
Lösung Frage 47
Antwort: A bzw. C
Wenn sich die Asphaltfläche über die gesamte Fahrstreifenbreite und über mehr als 4 Platten (also mehr als 20m) erstreckt bzw. wenn die Asphaltfläche über die gesamte Fahrbahnbreite geht.
Lösung Frage 48
Antwort: B
Die Länge der Kantenschäden ist aufzusummieren, also sind 2m zu registrieren.
Lösung Frage 49
Antwort: C
Es sind keine Risse zu registrieren. Feine Haarrisse oder feine netzartige Risse an der Oberfläche, wie sie etwa bei der AKR (Alkali Kieselsäure Reaktion) auftreten können, werden nicht erfasst.
Lösung Frage 50
Antwort:
Es ist sinnvollerweise kein Merkmal zu markieren, auch wenn die Klebstoffreste einer Baustellenabsperrung wie Anreicherungen von Bindemittel oder kleine aufgelegte Flickstellen aussehen.