Leitfaden zur Erfassung der Substanzmerkmale

Bindemittelanreicherung - BIN

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Asphalt besteht in der Regel aus den zwei Werkstoffen: Gestein in unterschiedlichen Körungen und Bitumen als Binmdemittel.

 

Bei ungünstigen Mischungsverhältnissen (zu viel Bitumen, bzw. zu wenig bindende Gesteinsanteile) bzw. ungeeigneten Werkstoffen kann es zu einer Entmischung kommen, in deren Folge Bindemittel an der Oberfläche der Fahrbahn austritt.

Oft tritt der Effekt erst bei entsprechender witterungsbedingter Erwärmung und verkehrsbedingter, mechanischer Beanspruchung auf. Daher sind Bindemittelanreicherungen zumeist in den Rollspuren vorzufinden.

 

Bindemittelanreicherungen sind, auch wenn sie bisher im Rahmen des Erhaltungsmanagements nicht bewertet werden, ein wichtiges Substanzmerkmal. Sie stehen für ungeeignete oder mangelhafte Asphaltdeckschichten und weisen zudem oft sehr geringe und damit eine sicherheitsgefährdende Griffigkeit auf.

 

 

 

Abbildung 56: Mechanische Beanspruchung führt zu Bindemittelaustritt.

 

 


 

Bindemittelanreicherungen sind meist nur in der Schrägansicht und bei günstigen Lichtbedingungen an einer deutlichen Schwärzung mit entsprechendem Glanz der Fahrbahnoberfläche zu erkennen.

In der Draufsicht und bei heller Beleuchtung sind Bindemittelanreicherungen meist nicht identifizierbar.

 

 

Abbildung 57: Bindemittelanreicherungen sind meist nur in der Schrägansicht (Frontbild) erkennbar, rechts: zugehöriges Oberflächenbild, auf dem BIN nur schwer zu identifizieren ist

 


 

Es werden jeweils die von Bindemittelanreicherungen betroffenen Rasterfelder in den Georohdaten markiert. Dabei ist einerseits darauf zu achten, dass selbst kleinere Stellen mit Bindemittelaustritt, die einzelne Felder betreffen, gewertet werden. Bei größeren von Bindemittelanreicherunghen betroffenen Bereichen ist darauf zu achten, dass ein entsprechender Flächenausgleich vollzogen wird, der die betroffene Fläche bestmöglich repräsentiert. Das bedeutet, dass einzelne aus von Bindemittelanreicherung durchsetzten Flächen herausragende Bindemittelflecken nicht als neue betroffene Segmente gewertet werden.

 

 

Abbildung 58: Es ist darauf zu achten, dass ein sinnvoller Flächenausgleich vorgenommen wird, so dass die markierte Fläche der tatsächlich betroffenen Fläche weitestgehend entspricht

 


 

Achtung: Vergossene Risse und Bitumenflecken sind nicht als Bindemittelanreicherung zu erfassen.

 

 

 

Abbildung 59: Tropfflecken und vergossene Risse sind keine Bindemittelanreicherung. Im linken Bild ist daher genauer hinzusehen, ob das Bindemittel flächig austritt.

 

Zum Thema "Bindemittelanreicherung" siehe auch: ZTV ZEB-StB 2006, Asphalt, Substanzmerkmal BIN