Leitfaden zur Erfassung der Substanzmerkmale

Kantenschäden - KAS

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Zu den Kantenschäden zählen feine bis klaffende Brüche oder Zerstörungen im Bereich der Kanten von Betonplatten. Reparierte und nicht reparierte Kantenschäden werden gleichermaßen berücksichtigt.

 

Als Kantenschäden gelten nur geschädigte Kanten mit einer Mindestbreite von 3 cm. Für die Längenermittlung wird entlang der betroffenen Fuge (Beginn bis Ende des Kantenschadens gemessen).

 

 

Es werden zwei Indikatoren für das Merkmal Kantenschäden ermittelt:

 

Mittlere Gesamtlänge [m]

Es wird die Gesamtlänge der geschädigter Kanten je Auswerteabschnitt ermittelt und durch die Anzahl der im Auswerteabschnitt von Kantenschäden betroffenen Platten geteilt.

 

Anteil der betroffenen Platten [%]

Es werden die von Kantenschäden betroffenen Platten jedes Auswerteabschnitts gezählt und durch die Gesamtzahl der im Auswerteabschnitt vorhandenen Platten geteilt.

 

Die Berechnungen geschehen im Idealfall durch eine Software und nicht durch den Auswerter selbst. Dieser erfasst nur die Platten und mögliche Schäden.

 


 

Kantenschäden treten an den Quer- bzw. Längsfugen der Platten auf.

 

 

Abbildung 86: Unterschiedliche Arten von Kantenschäden an der Querfuge

 

 

 

Abbildung 87: Kantenschäden an der Längsfuge

 

 


 

Es gibt unterschiedliche Formen und Arten der Kantenschäden

 

Formen

 

1) Rechteck (wenn saniert)

2) Unregelmäßige Form

 

Abbildung 88: Unterschiedliche Formen der Kantenschäden

 

 

Arten

 

1) Ersatz der geschädigten Bereiche durch zementgebundenes Material

2) Ersatz der geschädigten Bereiche durch zementgebundenes Material mit bituminöser Einfassung

3) bituminöser Ersatz / Verfüllung

4) Abbruch / Ausbruch / Risse

5) Ausbrüche noch nicht saniert

 

 

 

Abbildung 89: Unterschiedliche Arten der Kantenschäden

 

 


 

Bei der Auswertung ist darauf zu achten, dass nur geschädigte Kanten als Kantenschäden erfasst werden. Bitumenreste der Fugenfüllungen sind nicht zu erfassen.

 

Abbildung 90: Fallunterscheidung Kantenschaden, bzw. Fugenmasse / Fugenband

 

Bitumenreste der Fugenfüllung sind nicht als Kantenschaden zu erfassen.

 

 

Abbildung 91: Reste der Vergussmasse sind nicht mit Kantenschäden zu verwechseln

 


 

Helle durchgehende Bereiche an den Querfugen sind u.U. Zementschleier aus dem Fertigungsprozess und keine Kantenschäden.

 

 

 

 

Abbildung 92: Zementschleier an den Querfugen

 


 

Dunkle Streifen stehen für unsachgemäß verlegte Anker oder Dübel und sind kein Kantenschaden.

 

 

Abbildung 93: Sich an der Oberfläche abzeichnende Dübel oder Anker

 


Zum Thema "Kantenschäden" siehe auch: ZTV ZEB-StB 2006, Beton, Kantenschäden - KAS