Leitfaden zur Erfassung der Substanzmerkmale

Eckabbrüche - EAB

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Zu den Eckabbrüche zählen feine bis klaffende Brüche oder Zerstörungen im Bereich der Ecken von Betonfahrbahnplatten. Reparierte und nicht reparierte Eckabbrüche werden gleichermaßen berücksichtigt. Als Eckabbrüche gelten nur beschädigte Plattenecken mit Seitenlängen zwischen 0,2 und 1,2 m. Der Begriff Seitenlänge steht jeweils für die an den Plattenfugen bestimmbare Länge von der Ecke der Platte bis zum Beginn der (bei sanierten EAB: ehemaligen) Bruchlinie.

 

Fallunterscheidungen:

 

ist eine Seitenlängen kürzer als 0,2 m und die andere Seitenlänge kürzer als 3 cm, so ist das kein Schaden im Sinne der ZTV ZEB-StB 06.
sind beide Seitenlängen unter 0,2 m und über 3 cm, so ist das formal ein Kantenschaden.
feine bis klaffende Brüche außerhalb der Eckbereiche sind als Längs- und Querriss auszuwerten.
Schäden am Plattenrand mit einer länglichen Ausbildung und Breiten größer 3 cm (die eindeutig nicht auf eine abgebrochene Ecke schließen lassen) sind als Kantenschaden zu erfassen.

 

 

Abbildung 77: Fallunterscheidung Eckabbruch bzw. Kantenschaden

 

 

 

 

 

Abbildung 78: Fallunterscheidung Eckabbruch bzw. Längs- und Querriss

 

 

 

Es werden zwei Indikatoren für das Merkmal Eckabbrüche ermittelt:

 

Mittlere Anzahl der Eckabbrüche[]

Es wird die Gesamtanzahl der Eckabbrüche im Auswerteabschnitt ermittelt und durch die Anzahl der im Auswerteabschnitt von Eckabbrüchen betroffenen Platten geteilt. Es können maximal 4 Ecken je Platte betroffen sein.

 

Anteil der betroffenen Platten [%]

Es werden die von Eckabbrüchen betroffenen Platten jedes Auswerteabschnitts gezählt und durch die Gesamtzahl der im Auswerteabschnitt vorhandenen Platten geteilt.

 

 


 

 

 

Abbildung 79: Eckabbrüche mit Kantenlängen zwischen 0,2 m und 1,2 m

 


 

Es gibt unterschiedliche Formen und Arten der Eckabbrüche

 

Formen

 

1) Dreieck

2) Rechteck (wenn saniert)

 

Abbildung 80: Unterschiedliche Formen der Eckabbrüche

 

 

Arten

 

1) Ersatz der geschädigten Bereiche durch zementgebundenes Material

2) Ersatz der geschädigten Bereiche durch zementgebundenes Material mit bituminöser Einfassung

3) bituminöser Ersatz / Verfüllung

4) Abbruch / Ausbruch / Risse

5) Ausbrüche noch nicht saniert

 

 

 

Abbildung 81: Unterschiedliche Arten der Eckabbrüche

 

 

Mit Asphalt bzw. Bitumen sanierte Eckabbrüche bleiben weiterhin Eckabbrüche und sind demzufolge nicht als "Flickstelle und bituminöser Teilersatz" zu erfassen.

 

 

Abbildung 82: Eckabbrüche mit unterschiedlichen Füllstoffen

 

 

 

 


 

Feine bis klaffende Brüche außerhalb der Eckbereiche sind als Längs- und Querriss auszuwerten

 

 

Abbildung 83: Übergang vom Merkmal "Eckabbrüche" zum Merkmal "Längs- und Querrisse"

 


 

Mit Asphalt bzw. Bitumen sanierte Eckabbrüche größer 1,20 sind als "Flickstelle und bituminöser Teilersatz" zu erfassen.

 

 

 

Abbildung 84: Unterscheidung Eckabbrüche / "Flickstelle und bituminöser Teilersatz

 


 

Schäden mit einer länglichen Ausbildung (die eindeutig nicht auf eine abgebrochene Ecke schließen lassen) sind als Kantenschaden zu erfassen.

 

 

Abbildung 85: Unterscheidung Eckabbrüche / Kantenschaden

 

 

 


Zum Thema "Eckabbrüche" siehe auch: ZTV ZEB-StB 2006, Beton, Eckabbrüche - EAB