Leitfaden zur Erfassung der Substanzmerkmale

Längs- und Querrisse - LQR

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Als Längs- und Querrisse werden feine bis klaffende Brüche in den Betonplatten erfasst, die nicht ausschließlich im unmittelbaren Bereich der Plattenecken oder Plattenränder auftreten. Offene und vergossene Risse werden gleichermaßen berücksichtigt. Wichtig ist, dass nur Brüche der Plattem erfasst werden, nicht feinste Risse an der Oberfläche.

 

Feine bis klaffende Brüche, die ausschließlich im unmittelbaren Bereich der Plattenecken bzw. Plattenränder auftreten, gelten nicht als Längs- und Querrisse, sondern als Eckabbrüche bzw. Kantenschäden. Feine Haarrisse oder feine netzartige Risse an der Oberfläche, wie sie etwa bei der AKR (Alkali Kieselsäure Reaktion) auftreten werden nicht erfasst.

 

Die maximale Risslänge je Platte wurde bei der Umsetzung der ZEB-Standardsoftware RohZGZW der Bundesanstalt für Straßenwesen auf 50m festgesetzt.

 

Es werden zwei Indikatoren für das Merkmal Längs- und Querrisse ermittelt:

 

Mittlere Gesamtlänge [m]

Es wird die Gesamtlänge der Längs- und Querrisse je Auswerteabschnitt ermittelt und durch die Anzahl der im Auswerteabschnitt von Längs- und Querrissen betroffenen Platten geteilt.

 

Anteil der betroffenen Platten [%]

Es werden die von Längs- und Querrissen betroffenen Platten jedes Auswerteabschnitts gezählt und durch die Gesamtzahl der im Auswerteabschnitt vorhandenen Platten geteilt.

 

 


 

Im folgenden Beispiel sind fünf aufeinander folgende Platten von Längsrissen (LQR) betroffen. Die Risslängen werden je Platte erhoben. Bei einer Plattenlänge von 5m ergeben sich im Beispiel 10,20m Risslänge.

 

 

Abbildung 67: Erfassung der von Längs- und Querrissen betroffenen Platten und der Risslängen

 


 

Feine Risse sind erfahrungsgemäß nur im Oberflächenbild erkennbar.

 

 

Abbildung 68: Feine Längs- und Querrisse sind nur im Oberflächenbild zu erkennen

 


 

Mit Bitumen verfüllte Längs- und Querrisse sind ebenfalls zu erfassen.

 

 

Abbildung 69: Verfüllte Längs- und Querrisse

 


 

Bei Kantenlängen größer 1,20 m werden Abbrüche der Betonplattenecken als Längs- und Querriss erfasst und nicht als Eckabbruch.

 

 

Abbildung 70: Eckabbrüche mit Kantenlängen gößer 1,20m

 


 

Feine Haarrisse oder feine netzartige Risse an der Oberfläche, wie sie etwa bei der AKR (Alkali Kieselsäure Reaktion) auftreten, werden nicht erfasst.

 

Abbildung 71: Feine Haarrisse oder feine netzartige Risse an der Oberfläche werden nicht als LQR erfasst

 


 

Eckabbrüche und Kantenschäden werden nicht als Längs- und Querrisse erfasst. Hierfür gibt es eigene Merkmale.

Die feinen Risse im Detail der folgenden Abbildung sind ebenfalls nicht als LQR zu erfassen.

 

 

Abbildung 72: Eckabbrüche und Kantenschäden zählen nicht zu den Längs- und Querrissen.

 


 

Ab und an werden Risse mit Dübeln saniert. Die gefrästen und verfüllten Schlitze werden nicht zur Risslänge aufsummiert und bleiben damit unbewertet.

 

 

Abbildung 73: Verdübelte Risse

 


 

Oft erzeugen herunterhängende Teile von LKW bzw. LKW-Felgen Längsriefen in der Betonoberfläche. Diese sind nicht als Längs- oder Querrisse zu erfassen.

 

 

Abbildung 74: Schleifspur / Riefe

 


 

Das folgende Beispiel zeigt dunkle Verfärbungen, die feinste Längsrisse zeigen. Es ist nicht erkennbar, ob diese Risse für einen Bruch der Platte stehen.

Für diesen Fall gibt es keine eindeutige Handlungsanweisung. Die Substanz ist im größeren Maße geschädigt, so dass die Codierung von Rissen Sinn machen würde

 

 

Abbildung 75: Feine Längsrisse

 


 

Induktionsschleifen für die Verkehrszählung sind keine Längs- und Querrisse.

 

 

Abbildung 76: Induktionsschleifen

 

 


 

Zum Thema "Längs- und Querrisse" siehe auch: ZTV ZEB-StB 2006, Beton, Längs- und Querrisse LQR