Leitfaden zur Erfassung der Substanzmerkmale

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Die Auswertung der der Substanzmerkmale der Bauweise Asphalt erfordert zum einen den Einsatz einer geeigneten Technik, mit der sich die Merkmale im Bild aufzeichnen und später erkennen lassen. Zum anderen erfordert es einiges an Erfahrung und hohe Konzentrationsfähigkeit, da die Substanzmerkmale sich mitunter nur sehr dezent auf einer dunklen und grob strukturierten Oberfläche abzeichnen.

 

Für die Unterscheidung von Rissen (RISS) und offenen Arbeitsnähten (ONA) bzw. eingelegten und aufgelegten Flickstellen benötigt das mit der Auswertung betraute Personal ein gutes Verständnis vom Bauprozess bzw. den Schadensursachen und -prozessen. Daneben sind geeignete Auswertestrategien zu entwickeln, mit denen sich die in der Fläche auftretenden Substanzmerkmale in das Raster der ZEB überführen lassen. Hier besagt die ZTV ZEB-StB 06, dass grundsätzlich alle Schäden erfasst werden aber bei einigen Merkmalen gleichzeitig ein sinnvolles Auf- und Abrunden bzw. ein Flächenausgleich realisiert werden soll. Dies erfordert viel Routine und gewisse Kompromisse in der praktischen Umsetzung.

 

Im Unterschied zur Betonauswertung, bei der einzelne Schäden mit Ihrer Anzahl bzw. Länge aufsummiert und auf die Anzahl der Betonplatten je Auswerteabschnitt gemittelt werden, gehen bei der Asphaltbauweise die betroffenen Rasterelemente anhand ihres Flächenanteils zur Gesamtfläche je Auswerteabschnitt in die Zustandsgrößen ein.

 

Für die Auswertungen der Bauweise Asphalt muss der Auswerter zunächst identifizieren, ob der auszuwertende Bereich die Bauweise Asphalt aufweist.

 

Der Begriff Asphaltbauweise umfasst bei der ZEB sämtliche bituminös gebundenen Deckschichten. Dies bedeutet, dass auch mit Asphaltdeckschichten überbaute Betonkonstruktionen (Brücken aber auch Betonfahrbahnen) als Asphaltbauweise ausgewertet werden. Auch wenn die tragenden und vom Verschleiß beinträchtigten Elemente der Fahrbahn nicht aus bituminös gebundenem Material bestehen.

Da im Rahmen der ZEB zumeist keine Aufbaudaten zur Verfügung stehen, ist der Auswerter auf ein geübtes Auge und entsprechende Erfahrungen angewiesen. Gerade durch die Einführung der Waschbetonoberflächen oder die Verwendung neuer Zuschlagstoffe im Asphalt- sowie im Betonstraßenbau ist die zweifelsfreie Identifikation nicht immer anhand einzelner Bilder möglich, sondern erfordert eine Analyse des Auswertungsumfelds. Bei verschiedenen Betonfahrbahnen sind die Querfugen so dezent ausgeprägt, dass sie auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Hier ist entsprechend Vorsicht geboten. Gleiches gilt für Baulose in denen die Fahrstreifen in unterschiedlichen Bauweisen erstellt wurden.

 

Folgende Erkennungszeichen sind für die Identifizierung der Asphaltbauweise geeignet:

 

fehlende Quer- und Längsfugen (diese sind das Erkennungszeichen für Betonoberflächen)
dunkle Färbung der Oberfläche
(grob-)körnige Oberflächenstruktur
Kontruktionsnähte (Quer- und Längsnähte)
Auftreten von typischen Asphaltschäden (Risse, vergossene Risse, Flickstellen)

 

Wichtig: Einzelne mit Asphalt ersetzte / geflickte Betonplatten werden nicht als Bauweise Asphalt ausgewertet. Kurze und längere in Asphaltbauweise ausgeführte Brückenbauwerke innerhalb von Betonstrecken werden sehrwohl als Asphaltbauweise ausgewertet. Es wird empfohlen innerhalb von Betonstrecken die Bauweise Asphalt dann zu codieren, wenn entweder die gesamte Breite der Fahrbahn  durch Asphalt ersetzt wurde. Die ZTV-ZEB StB 2006 stellt bei dem Merkmal "Flickstellen und bituminöser Teilersatz" dar, dass 4 aufeinander folgende vollständig durch Asphalt ersetzte Betonplatten (ca. 20m) noch als als Bauweise Beton auszuwerten sind. Bei größeren Längen ist der betroffene Fahrstreifen als Asphalt auszuwerten.

 


 

Im nachfolgenden Bild liegt keine Asphaltbauweise vor. Hier sind lediglich einzelne Betonplatten, bzw. Teile der Platten durch Asphalt ersetzt worden.

 

Abbildung 18: Kleinflächige mit Asphalt sanierte Bereiche in einer Betonstrecke werden nicht als Asphaltbauweise erfasst

 


 

Brückenbauwerke in Asphaltbauweise werden auch als solche erfasst. Sie reichen über die gesamte Fahrbahnbreite.

 

 

 

Abbildung 19: Asphaltierte Brückenbauwerke in Betonstrecken werden als Asphaltbauweise erfasst.

 


 

Das nachfolgende Bild zeigt zwei benachbarte Fahrstreifen (links Asphalt, rechts Beton).

 

 

Abbildung 20: Benachbarte Fahrstreifen mit unterschiedlichen Bauweisen