Anforderungen an die Qualitätssicherung
Da die Nutzbarkeit der Zustandsdaten wesentlich von ihrer Qualität abhängt, werden im Rahmen der Abwicklung von ZEB-Projekten unterschiedliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchgeführt. Die Qualitätssicherung findet auf mehreren Ebenen statt.
Zunächst sind die Bilderfassungssysteme regelmäßig durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) bezüglich der Einhaltung bestimmter Anforderungen hin zu untersuchen. Dazu wird im Rahmen der sogenannten Zeitbefristete Betriebszulassungen der Messfahrzeuge geprüft, ob die Qualität des Bildmaterials für die sichere Erkennung der zu erfassenden Substanzmerkmale (Oberfläche) geeignet ist. Darüber hinaus sind Prüfstrecken zu Erfassen und auszuwerten. Die Ergebnisse werden mit Daten der Bundesanstalt für Straßenwesen verglichen. Die Erfassung im ZEB Projekt ist ausschließlich nach Vorlage einer gültiger Betriebszulassung gestattet.
Auf der nächsten und sehr maßgeblichen Ebene sind die Erfasser aufgefordert ihre Auswerter so auszubilden, dass die geforderte Qualität messbar erreicht wird.
Die ZTV ZEB-StB 2006 schreibt dazu vor, dass die Zustandserfassung nur mit nachweislich geschultem Personal durchgeführt werden darf. Im Teilprojekt Substanzmerkmale Oberfläche (TP3) existiert jedoch neben den in der ZTV ZEB-StB 2006 aufgeführten Auswerteregeln (5 A4 Seiten) kein standardisiertes Schulungsmaterial zur Auswertung der Substanzmerkmale, ebenso gibt es keine offizielle Prüfung bzw. Zulassung für das Auswertepersonal.
Darüber hinaus ist die Auswertung des Bildmaterials zu überwachen und es sind dazu gemäß ZTV ZEB-StB Eigenüberwachung und Kontrollprüfungen durchzuführen. Während einer Messkampagne sind die Erfasser verpflichtet, in festgelegten Abständen von 3 Tagen je Auswertesystem Eigenüberwachungen durchzuführen und die zugehörigen Prüfberichte regelmäßig dem Auftraggeber vorzulegen. Der Auftraggeber führt seinerseits Kontrollprüfungen durch, in dem er in regelmäßigen Abständen unangekündigte Kontrollabschnitte durch eine dritte beauftragte Stelle (z.B. die Bundesanstalt für Straßenwesen) auswerten lässt. Bei diesen Wiederholungs- bzw. Vergleichsauswetrtungen sind vorgegebene Messtoleranzen einzuhalten. In der Praxis wird bei Kontrollprüfungen meist keine zweite Bilderfassung vor Ort durchgeführt, sondern es wird das Bildmaterial der Ersterfassung erneut ausgewertet.
Abschließend erfolgt im Rahmen des sogenannten Teilprojektes 4 eine stichprobenartige Prüfung von Teildatenbeständen bzw. der Daten zum Endtermin durch ein vom Auftraggeber beauftragtes unabhängiges Unternehmen bzw. durch den Auftraggeber selbst. Hierzu werden die Auswertungsdaten anschaulich visualisiert und gemeinsam mit dem der Auswertung zugrunde liegenden Bildmaterial in einem Onlinesystem bereitgestellt.
Die Besonderheit bei der Qualitätssicherung im Teilprojekt Substanzmerkmale Oberfläche (TP3) besteht darin, dass die bei Eigenüberwachungen und Kontrollprüfungen zu vergleichenden Zustandswerte für einzelne 100m lange Zustandsabschnitte aus einer Vielzahl an registrierten Einzelschäden aggregiert werden und die Ermittlung der Ursachen bei der Überschreitung der zulässigen Toleranzen sehr aufwendig ist. In der Regel ist zu überprüfen, ob die Schadensereignisse korrekt, dass heißt am richtigen Ort mit der richtigen Ausprägung und mit dem richtigen Merkmal, kodiert wurden. Die vertragsrelevante Erfassungs- und Auswertegenauigkeit bezieht sich jedoch immer nur auf die gemittelte Differenz eines 2km langen Prüfabschnitts bzw. die Streuung der Differenzen der aggregierten 100m - Zustandswerte und nicht auf korrekt bzw. falsch attributierte bzw. verortete Einzelschäden.
Ein weiterer Unterschied im Vergleich zu den Teilprojekten 1 und 2 besteht darin, dass die Auswertung von Menschen realisiert wird. Die Projekte sind vom Umfang her zumeist so groß, dass viele Personen in die Auswertung eingebunden sind. Jeder Auswerter ist dabei als individuelle Fehlerquelle zu betrachten. Dabei ist eine auf mathematischen Verfahren basierende Prüfungen bzw. korrektur der Auswertungsergebnisse nicht möglich. Das ist u.a. dadurch begründet, dass das Schadensbild der Oberfläche keiner mathematischen Verteilung unterliegt, sondern immer von einer Vielzahl von lokalen Gegebenheiten (Aufbau, Untergrund, Einbaubedingungen, Alter, Beanspruchung usw.) abhängt.
Vor diesem Hintergrund ist es um so wichtiger, dass die Auswerter so ausgebildet und überprüft werden, dass sie die einzelnen Schadensereignisse sicher und korrekt, dass heißt am richtigen Ort mit der richtigen Ausprägung und mit dem richtigen Merkmal, kodieren. Dieser Leitfaden soll hierbei einen wichtigen Beitrag leisten und praxisbezogene Beispiele mit nachvollziehbaren Handlungsempfehlungen aufzeigen.
Ebenen der Qualitätssicherung im Teilprojekt Substanzmerkmale (Oberfläche) (TP3)
1. | Zeitbefristete Betriebszulassung der Messsystem |
2. | Schulung der Auswerter |
3. | Eigenüberwachungen |
4. | Kontrollprüfungen |
5. | Prüfung von Teildatenbeständen (mit Onlinevisualisierung) |
6. | Prüfung der Daten zum Endtermin (mit Onlinevisualisierung) |
7. Einsatz des vorliegenden Leitfadens im Rahmen der Schulung und der Interpretation der Auswertungsergebnisse