Auswertebereiche und Rasterung bei Asphaltbauweise
Auswertebereiche und Rasterung bei Asphaltbauweise |
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Auswertebereiche und Rasterung bei Asphaltbauweise |
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Der zu erfassende Fahrstreifen wird in drei gleich breite Teilstreifen unterteilt. In Längsrichtung erfolgt eine Rasterung im 1m-Intervall (Grundlage ist hierbei die Wegstreckenmessung des Messfahrzeugs). Die seitliche Begrenzung bilden der innere Rand der Fahrbahnrandmarkierung bzw. die Mitte der Markierung zum benachbarten Fahrstreifen. In Querrichtung ist die Breite des einzelnen Rasterelements abhängig von der Breite des Fahrstreifens. Rechenbeispiel: Bei einer Breite des gesamten Auswertebereichs von 3,50 m beträgt die Breite eines Rasterfelds 3,5 m / 3 = 1,17 m.
siehe auch: ZTV ZEB-StB 2006, Substanzmerkmale (Oberfläche) von Asphaltfahrbahnen
Abbildungen 1 und 2: Vorgabe des Auswerterasters bei Fahrbahnen aus Asphalt
Sind keine Markierungen bzw. nur einseitig Markierungen vorhanden, so sind Annahmen zu treffen. Die Folgenden Beispiele zeigen entsprechende Lösungsansätze.
Abbildung 3: Definition des Auswerterasters bei Fahrbahnen aus Asphalt und fehlenden Markierungen
Als schwierig gestaltet sich die Annahme der Fahrbahnmitte, wenn dort keine Markierung vorhanden ist. In der Regel liefert das Oberflächenbild keine Hinweise über zur genauen Lage der Fahrbahnmitte. Da das Oberflächenbild alleine in der Regel keine Anhaltspunkte zur Lage der Fahrbahnmitte liefert, muss die Lage der Fahrbahnmitte aus geeigneten Bildpaaren von Front- und Oberflächenbildern abgeschätzt werden.
Wird der Auswertebereich bei fehlender Randmarkierung auf den äußersten Rand der Asphaltbefestigung gelegt, so hat dies zur Folge, dass dort alle Risse Schäden im Randbereich mit erfasst werden, die bei vorhandener Randmarkierung außerhalb des Auswertebereichs lägen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, den Auswertebereich bei fehlender Randmarkierung erst in einem Abstand von ca. 5% der Fahrbahnbreite beginnen zu lassen.
Abbildung 4: Auswertebreite bei fehlender Randmarkierung