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Zustandserfassung und -bewertung (ZEB)

Übersicht

Die "Zustandserfassung und -bewertung von Straßen" (ZEB) ist ein für die Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen) bundeseinheitlich eingerichtetes Verfahren, welches in Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Verkehr (BMV), den Bundesländern, der Autobahn GmbH des Bundes, dem Fernstraßen-Bundesamt (FBA) und der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) abgewickelt wird. Es hat die Zielstellung, die Fahrbahnoberflächen der Bundesfernstraßen messtechnisch mit schnellfahrenden Messfahrzeugen netzweit zu erfassen und anschließend zu bewerten. Es wurde 1991 erstmals und seitdem regelmäßig durchgeführt.

Mit der ZEB wird routinemäßig über einen Zeitraum von vier Jahren das Netz der Bundesfernstraßen erfasst. Dieser Zeitraum wird in zwei Jahre, in denen die Bundesautobahnen befahren werden, und in zwei Jahre, in denen die Bundesstraßen erfasst werden, gegliedert. Die Erfassung der Fahrbahnoberfläche erfolgt in drei Teilprojekten durch externe Messsystembetreiber. Mit dem ersten Teilprojekt werden die Längs- und Querebenheit, mit dem zweiten Teilprojekt die Griffigkeit und mit dem dritten Teilprojekt die Substanzmerkmale (Oberfläche) ermittelt. Das vierte Teilprojekt dient der Bewertung und Auswertung der Daten.

Die Teilprojekte 1 bis 3 werden in Abstimmung mit dem BMV durch die Länder bzw. die Autobahn GmbH des Bundes ausgeschrieben. Das Teilprojekt 4 wird durch das FBA, welches die Leitung der jeweiligen Jahresmessung im Sinne eines umfassenden Projektcontrollings wahrnimmt, an einen externen Dienstleister vergeben.

ZEB Messfahrzeugbast

Die BASt begleitet die ZEB mit verschiedenen Qualitätssicherungsmaßnahmen. So werden durch sie u.a. die Zeitbefristeten Betriebszulassungen der externen Messsystembetreiber ausgesprochen und stichprobenhafte Kontrollprüfungen der durch die Betreiber absolvierten Messungen durchgeführt.

Die ZEB wird durch Forschungsaktivitäten, Erkenntnisse und technische Innovationen ständig weiterentwickelt. Das Verfahren wird auch im nachgeordneten Netz (Landes-, Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen) angewandt.


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